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wiki:atzung

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 Der Begriff erschien bereits im [[wiki:reisegenerationen#18. Jahrhundert|18. Jahrhundert]] als veraltet, hat jedoch in der Jägersprache überlebt als `Futter für Tiere´.\\  Der Begriff erschien bereits im [[wiki:reisegenerationen#18. Jahrhundert|18. Jahrhundert]] als veraltet, hat jedoch in der Jägersprache überlebt als `Futter für Tiere´.\\ 
 Es kommt vom ahd. āzen (um 1000) und erscheint mhd. als atzen im Sinne von (jemandem) `zu essen geben, füttern´ im Unterschied zu mitgeführter [[wiki:wegzehrung|Wegzehrung]] oder [[wiki:proviant|Proviant]].  Es kommt vom ahd. āzen (um 1000) und erscheint mhd. als atzen im Sinne von (jemandem) `zu essen geben, füttern´ im Unterschied zu mitgeführter [[wiki:wegzehrung|Wegzehrung]] oder [[wiki:proviant|Proviant]]. 
  
-Unausgesprochen schwingt mit, dass es Speise für jemanden ist, der sich selbst nicht ernähren kann, also insbesondere Kinder, arme Leute, Gefangene, [[wiki:reisende|Reisende]]:// »etlich arm gesellen kein ätzung in klöstern finden«// ⟨1645⟩ (( urk. u. akten Strassb. II 1,114. zit. nach: ATZUNG, f.“, Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm / Neubearbeitung (A-F) [[https://www.woerterbuchnetz.de/DWB2?lemid=A13206|Online]] ))«. So hatte der reisende Landesherr einen rechtlichen Anspruch auf Atzung durch seine Untertanen: //»atzunge diu beschatzet der hêrren arme liute unz in den grunt«// (2. Viertel 13. Jh.) (( Reinmar v. Zweter 184, 1f. zit. nach Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Atzung [[https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=Atzung|online]])).+Unausgesprochen schwingt mit, dass es Speise für jemanden ist, der sich selbst nicht ernähren kann, also insbesondere Kinder, arme Leute, Gefangene, [[wiki:reisende|Reisende]]:\\ //»etlich arm gesellen kein ätzung in klöstern finden«// ⟨1645⟩ (( urk. u. akten Strassb. II 1,114. zit. nach: ATZUNG, f.“, Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm / Neubearbeitung (A-F) [[https://www.woerterbuchnetz.de/DWB2?lemid=A13206|Online]] ))«.  
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 +So hatte der reisende Landesherr einen rechtlichen Anspruch auf Atzung durch seine Untertanen:\\ //»atzunge diu beschatzet der hêrren arme liute unz in den grunt«// (2. Viertel 13. Jh.) (( Reinmar v. Zweter 184, 1f. zit. nach Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Atzung [[https://drw-www.adw.uni-heidelberg.de/drw-cgi/zeige?index=lemmata&term=Atzung|online]]))
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 +Verbunden mit [[wiki:ausspann|Ausspann]] und [[wiki:ablager|Ablager]] bezeichnet es die Bedürfnisse reisender Gruppen ([[wiki:der_fahrende_haendler|fahrende Händler]], Herrschaft mit Gefolge) am Ende eines Tages unterwegs.
wiki/atzung.1681786957.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/18 03:02 von norbert

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