Mautpflicht in Deutschland

Die LKW-Maut auf Autobahnen für Fahrzeuge ab 12 Tonnen zGG gilt nicht für „Fahrzeuge, die nicht ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind“ - also sind *Wohnmobile und „Sonstige Kraftfahrzeuge„  von der Mautpflicht befreit.


§ 1 Absatz 1 und 2 des Autobahnmautgesetzes BFStrMG
siehe auch *Mautpflicht in Europa

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