Ein Fahrzeugtyp hat technische Eigenschaften, die es für ein bestimmtes Wegenetz qualifizieren:
Weitere Einschränkungen können sein:
konstruktionsbedingt:
etwa eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h
Fahrzeugabmessungen: Gewicht, Höhe, Länge, Breite, *
Radstand, Geometrie
Passen Motorisierung und
Geländegängigkeit zu
Steigung, Gefälle, Fahrbahndynamik, geringem Luftdruck?
ausbaubedingt:
Fahrzeuge und Ladung zusammen nicht höher als 400 cm und nicht breiter als 255 cm
rechtlicher Natur:
Dieselfahrverbot, Umweltzone
Das EU-Recht setzt Schwellen rechtlicher Art bei Fahrzeugen über 3,5 t, über 7,5 t, über 12 t.
Das betrifft den
Führerschein ebenso wie Höchstgeschwindigkeiten, Parkmöglichkeiten, aber auch Steuer und Versicherung und die Zulassungsart als Lkw oder
Wohnmobil.
straßenbautechnisch:
Gewichtsbeschränkung für Brücken, Höhenbeschränkung für Durchfahrten
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Ist das Fahrzeug technisch in der Lage, den Anforderungen dauerhaft zu genügen?
Zugänge öffnen und schließen sich, also ist zu prüfen, ob dies die Reiseplanung grundlegend beeinflusst?
Einschränkungen durch z. B. Containerverschiffung, Permits, technischer Aufwand, Kosten (ostafrikanische Nationalparks)
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