Jedes Fahrzeug muss »ohne dass andere Angaben herangezogen werden müssen - für die Dauer von 30 Jahren einwandfrei über den Hersteller identifiziert werden« können. Das verlangt die Verordnung EU 19/2011 (früher 76/114/EWG, 78/507/EWG).
Dazu dient die Fahrzeug-Identifizierungsnummer FIN. Diese löste die Fahrgestellnummer ab und ist international genormt (ISO 3779-1983) als 17-stellige Nummer, deren Ziffern bedeuten:
Die FIN steht in der *Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) in Feld E sowie mehrfach am Fahrzeug, meist eingestanzt bzw. auf dem Typenschild, zu suchen im Motorraum, dort auf der Spritzwand, am Trittblech neben dem Beifahrersitz, im Kofferraum, auf der rechten Fahrzeughälfte … oder ist durch die Windschutzscheibe auf einem Schild im Armaturenbrett lesbar.
abgekürzt FIN
siehe FIN/VIN-Decoder im www
engl. vehicle identification number VIN
französisch Numéro d'Identification du Véhicule VIN
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