Der Name findet sich erstmals im November 1940, als Willys-Overland der US-Army zwei Prototypen namens »Quad« mit 4×4-Allradantrieb vorstellte. Der Spottname Quietsche-Entchen bezieht sich auf das Quietschen beim Kurvenfahren.
Laut *Kraftfahrt-Bundesamt ein »Kraftfahrzeug für ein bis zwei Personen mit vier Rädern oder - seltener - mit Gleisketten. Gehört zur Klasse der drei- und leichten vierrädrigen Kraftfahrzeuge (L-Fahrzeuge)«.
Quads werden durch die EU-Fahrzeugklasse M1 erfasst, da sie vier Räder haben. Damit sind sie zulassungspflichtig, sofern sie nicht als Sportgerät dienen, dann aber nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Als »leichte Vierradfahrzeuge« werden sie von der Richtlinie 97/24/EG erfasst, müssen also über Scheinwerfer, Blinker, Bremslichter, Standlicht, Tacho … verfügen.
Diese Richtlinie unterscheidet für Vierradkraftfahrzeuge mit höchstens zwei Sitzplätzen, höchstens 15 kW Leistung und unter 425 kg fahrbereiter Masse. Ein Quad kann also zugelassen (KBA) werden als EU Fahrzeugklasse L6e und L7e (plus Untervarianten):
Daumengas und fehlendes Differential (seit 2016 Pflicht) sind die Hauptursachen für ein doppelt so hohes Unfallrisiko verglichen mit Pkw, insbesondere durch das Ausbrechen in Kurven.
[Studie des UDV/GDV]
<html><img src=„https://vg08.met.vgwort.de/na/3097ff1495524d60b5fdc9fcd7919b56“ width=„1“ height=„1“ alt=„“></html>