====== Versicherungen ====== Versicherungen schützen gegen die ärgsten Folgen von [[wiki:katastrophe|Katastrophen]] in Form von [[wiki:unfall|Unfall]], [[wiki:pannen|Panne]], Einbruch, Diebstahl. Diese [[wiki:gefahr|Gefahren]] bestehen objektiv, doch lässt sich [[wiki:vorsorge|Vorsorge]] teffen, das [[wiki:risiko|Risiko]] zu minimieren, durch eine [[wiki:risikoanalyse|Risikoanalyse]], angepasstes Verhalten aber auch durch technische Sicherungen zum [[wiki:Fahrzeugschutz|Fahrzeugschutz]]. Versicherungen sind die geschichtlich neueste Form des Schutzes im [[wiki:zwischenraum|Zwischenraum]], voraus gingen der [[wiki:reisepass|Reisepass]] als Schutzdokument nach Entstehung der National[[wiki:staaten|staaten]], das mittelalterliche [[wiki:geleitswesen|Geleitswesen]] aus öströmischen Wurzeln und das [[wiki:gast|Gastrecht]]. ==== Kfz-Haftpflichtversicherung ==== Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist durch das Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben und deckt Schäden an Unfallopfern bis zur gesetzlichen Mindestdeckungssumme ab (pro [[wiki:unfall|Unfall]] 2.500.000 Euro pro Person bzw. 500.000 Euro Sachschaden). Sie bietet Schutz vor Ansprüchen Dritter, insbesondere * Abschleppkosten * Gutachterkosten * Reparaturkosten * Nutzungsausfall * Mietwagenkosten * Wertminderung * Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden * An- und Abmeldekosten * Anwaltskosten * weitere Sachschäden, z. B.: * Schäden an Gebäuden * Verkehrseinrichtungen * Personenschäden, z. B.: * Heilkosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt * Ersatz für Verdienstausfall * Schmerzensgeld bei schweren Beeinträchtigungen * lebenslange Rente * im Todesfall z. B. Begräbniskosten * Unterhalt für Hinterbliebene des Opfers ==== Kfz-Kaskoversicherungen ==== * Die Fahrzeugteilversicherung oder //Teilkasko// deckt insbesondere folgende Schäden durch [[wiki:katastrophe|Katastrophen]] ab: Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstoß mit Haarwild. * Die Fahrzeugvollversicherung oder //Vollkasko// deckt zusätzlich ab: Schäden durch Vandalismus, selbstverschuldete Unfälle. ==== Kostenfaktoren ==== Die Prämie berechnet sich aus dem individuellen Schadenfreiheitsrabatt, der Typklasse des Fahrzeugs, den Regionalklassen und weiteren Nutzungsfaktoren wie Anzahl der Fahrer, Garage, Jahresfahrleistung ... * Der //Schadenfreiheitsrabatt// ist eine im Voraus wirksame Beitragsermäßigung, die nach der Dauer der bisherigen Schadenfreiheit bemessen wird. Der höchste Rabatt beträgt 30 Prozent des Grundbeitrags und wird nach 18 schadenfreien Kalenderjahren gewährt. * Eine //Selbstbeteiligung// bei der Kaskoversicherung senkt die jährlichen Beträge deutlich. * Die Gesamtkosten für Erst- und Zweitfahrzeug mit jeweils unterschiedlichen Schadenfreiheitsrabatten und eventuell Saisonkennzeichen erfordern sind mit dem Versicherer zu verhandeln. ==== Saison-Betrieb==== Ein [[wiki:wohnmobile|Wohnmobil]] wird meist nicht ganzjährig genutzt, also lassen sich Kosten für Steuern und Versicherung sparen, wenn es - meist im Winter - abgemeldet wird.\\ Möglichkeit 1 erfordert den zweimaligen Gang zur //Zulassungs­stelle// für [[wiki:zulassung|Ab- und Anmeldung]] mit den dabei üblichen Gebühren; für die Anmeldung wird dann die [[wiki:evb|eVB]] des Versicherers benötigt. Teurer wird es, wenn das [[wiki:kennzeichen|Kennzeichen]] nicht reserviert werden kann - dann sind neue Schilder fällig.\\ Die zweite Möglichkeit mit einem //Saison­kenn­zeichen// ist bequemer, jedoch an feste Termine gebunden.\\ In beiden Fällen ist zu berücksichtigen: * Ohne Kennzeichen darf das Wohnmobil nicht im öffentlichen Raum stehen. * Umfasst die Kfz-Versicherung eine »Ruhe­versi­cherung«? Falls ja: Welche Bedingungen werden an den »umfriedeten Standort« gestellt (Zaun, Schloß, Kette, Carport, Innenhof)? * Die Mindestversicherungszeit in Monaten pro Jahr, damit der Schadenfreiheitsrabatt angerechnet wird, meist sechs Monate. * Auch sollte der HU-Termin im Zulassungszeitraum liegen. ==== Besonderheiten beim Versicherungsumfang ==== Kompakte Wohnmobile sind oft als Pkw zugelassen und versichert. Wird das Fahrzeug als Wohn­mobil versichert, so sind die Kosten ähnlich wie beim Pkw, jedoch ist die Rabatt­staffel für Wohnmobile meist nur in 10 bis 20 Schadenfrei­heits­klassen (SF) gestuft, beim Pkw können es bis zu 50 sein. Typklassen (Alkoven, Transporter, Kastenwagen, Selbstausbau usw.) werden gleich eingestuft. Zu prüfen ist, ob alle Schäden abgedeckt sind, etwa durch [[wiki:tiere|Tiere]] (Marder) und ob bei einem Totalschaden oder Diebstahl der Neuwert erstattet wird. Gegen Einbruch und Diebstahl ist meist eine zusätzliche »Inhalts­versicherung« für Reisemobile erforderlich für nicht fest einge­baute Einrichtung, [[wiki:ausruestung|Ausrüstung]] oder Ausstattung. Hausratversicherungen decken mitgeführten Hausrat manchmal in gewissem Umfang ab. Im Einzelfall ist dann zu prüfen, ob etwa die Hausratversicherung die Fahrräder umfasst und die Kfz-Versicherung den Fahrradträger. Das gilt auch für andere Anbauten. ==== Versicherungsumfang bei Auslandsreisen ==== Auf jeden Fall ist vor Auslandsreisen zu prüfen, wie weit sich der //Versicherungsschutz außerhalb der EU// erstreckt, ob also Schäden beispielsweise in Marokko, im asiatischen Teil der Türkei oder Russland versichert sind. Auf der //Grünen Versicherungskarte// werden alle Länder aufgeführt, in denen der Versicherungsschutz gilt. Umgekehrt ist der Deckungsschutz der Kfz-Versicherungen in anderen Ländern häufig so gering, dass nach einem fremdverschuldeten Unfall der eigene Schaden nicht abgedeckt ist. Diese Differenz lässt sich mit einem zusätzlichen //»Auslandschaden­schutz«// beim eigenen Versicherer absichern. Dann wird ein fremdverschuldeter Unfall im Ausland nach deutschem Recht abgewickelt und entsprechend einfacher. ==== Schutzbrief ==== → [[wiki:Schutzbrief|Schutzbrief]] ==== Grüne Karte ==== Die //Internationale Versicherungskarte// für den Kraftverkehr »//Grüne Karte//« bescheinigt bei Autofahrten ins Ausland den Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz entsprechend der Bestimmungen des jeweiligen Reiselandes und wird kostenlos vom Kfz-Haftpflichtversicherer ausgestellt. Sie basiert auf dem //Londoner Abkommen// von 1949. Dazu gehören alle europäischen Länder (außer Russland) sowie einige Staaten am Mittelmeer und im Nahen Osten.\\ Seit 1974 benötigen Kraftfahrzeughalter aus den Unterzeichnerstaaten für Fahrten in diese [[wiki:staaten|Staaten]] keine Grüne Karte mehr. Dennoch wird sie oft verlangt, insbesondere an den Grenzen von Albanien, Bosnien-Herzegowina, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Russland, Serbien, Montenegro, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland. ==== Mallorca-Police ==== Die Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge, besser bekannt als »//Mallorca-Police//«, kann Teil der Kfz-Haftpflichtversicherung sein, muss aber nicht. Wenn der Versicherte im Ausland einen Wagen mietet, liegt die dabei gültige Deckungssumme oft unter der in Deutschland geltenden. Die Mallorca-Police schließt diese Deckungslücke. ==== Traveller-Police ==== Als »//Traveller-Police//« gibt es die Mallorca-Police auch mit weltweiter Gültigkeit. ---- Siehe auch:\\ *[[wiki:cdw|CDW]] Collision Damage Waiver\\ *[[wiki:ldw|LDW]] Loss Damage Waiver\\ *Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV