wiki:wohnsitz
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
| Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
| wiki:wohnsitz [2025/12/10 03:00] – Norbert Lüdtke | wiki:wohnsitz [2026/07/28 12:45] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zeile 38: | Zeile 38: | ||
| Mit dem Wohnen verbunden sind untrennbar die urmenschlichen Bedürfnisse. Daher bedarf es einer Antwort auf die Frage: Wie werden Abwasser, Urin und Fäkalien entsorgt? Denn: | Mit dem Wohnen verbunden sind untrennbar die urmenschlichen Bedürfnisse. Daher bedarf es einer Antwort auf die Frage: Wie werden Abwasser, Urin und Fäkalien entsorgt? Denn: | ||
| * Das öffentliche Urinieren wird als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG eingestuft (»Wildpinkler«). | * Das öffentliche Urinieren wird als Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 118 im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten OWiG eingestuft (»Wildpinkler«). | ||
| - | * Für die Abwasserbeseitigung greifen nach dem Wasserhaushaltsgesetz die Grundsätze der Abwasserbeseitigung in § 55 Satz 1\\ // »Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Dem Wohl der Allgemeinheit kann auch die Beseitigung von häuslichem Abwasser durch dezentrale Anlagen entsprechen.«// | + | * Für die Abwasserbeseitigung greifen nach dem Wasserhaushaltsgesetz die Grundsätze der Abwasserbeseitigung in § 55 Satz 1\\ // |
| - | * Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG verpflichtet in § 41 Abwasser \\ //»(1) Die Abwasserbeseitigungspflichtigen haben darauf hinzuwirken, | + | * Das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen IfSG verpflichtet in § 41 Abwasser\\ //»(1) Die Abwasserbeseitigungspflichtigen haben darauf hinzuwirken, |
| * Die Zusätze in Chemietoiletten sind als schwer zu entsorgende Abwässer eingestuft. Daher ist es verboten, sie in Kläranlagen mit einer Kapazität von unter 10.000 Einwohnergleichwerten (EGW) einzubringen. | * Die Zusätze in Chemietoiletten sind als schwer zu entsorgende Abwässer eingestuft. Daher ist es verboten, sie in Kläranlagen mit einer Kapazität von unter 10.000 Einwohnergleichwerten (EGW) einzubringen. | ||
wiki/wohnsitz.1765335607.txt.gz · Zuletzt geändert: von Norbert Lüdtke
