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Zentrale Militärkraftfahrzeugstelle
Fahrzeuge der Bundeswehr haben keine Zulassungsbescheinigung Teil II des *Kraftfahrt-Bundesamtes KBA. Dieser entspricht die ZMK-Bescheinigung der Zentralen Militärkraftfahrzeugstelle ZMK. Mit einer Vollabnahme des Fahrzeugs nach § 21 der StVZO kann die zivile Zulassung erworben werden.
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